KOSTENÜBERNAHME
Alles gut geregelt
Ihre Krankenkasse - gesetzlich oder privat - oder Ihre Rentenversicherung erteilt eine Kostenzusage für Ihren Rehabilitationsaufenthalt bzw. für Ihre Anschlussrehabilitation.
Sie selbst übernehmen nur die gesetzlich festgelegten Zuzahlungen pro Tag sowie die zusätzlichen Leistungen vor Ort (z. B. Telefon, Komfortzimmer-Zuschlag etc.).
Mehr als gut versorgt.
Individuell behandelt.
Von privaten Krankenversicherungen ist die Klinik Niederbayern als „gemischte Krankenanstalt“ anerkannt. Versicherte aller gesetzlichen Krankenkassen behandeln wir selbstverständlich ebenfalls in unserem Hause.
Sollte Ihr Rehabilitationsantrag abgelehnt werden, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats schriftlich zu widersprechen. Häufig folgt auf einen Widerspruch Ihrerseits letztlich doch die Genehmigung der Maßnahme durch Ihren Kostenträger.
Gleiches gilt für den Fall, dass Sie mit der vorgeschlagenen Rehabilitationseinrichtung nicht einverstanden sind. Bitten Sie schriftlich unter Hinweis auf das gesetzliche Wunsch- und Wahlrecht um eine nachträgliche Anmeldung in der Klinik Ihrer Wahl.
Die Inanspruchnahme der Rehabilitationsleistung ist gegebenenfalls mit einer Zuzahlung verbunden.
Im Falle der Gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt die Zuzahlung vor Ort in unserer Einrichtung. Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund muss die Zuzahlung direkt an den Kostenträger gezahlt werden. In diesem Fall erhalten Sie nach Beendigung der Leistung zur medizinischen Rehabilitation von der Deutschen Rentenversicherung Bund einen Bescheid.
Juliane Müller
Telefon +49 (0) 8531 970-818
Sandra Petrik
Telefon +49 (0) 8531 970-814
Telefax +49 (0) 8531 970-801
N B - B e t t e n p l a n @ w z - k l i n i k e n . d e
Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Donnerstag von 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr sowie am Freitag von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr.
Bitte teilen Sie keine persönlichen und medizinischen Daten per Email mit! Bitte nehmen Sie unsere Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis.
Mehr als gut versorgt.
Individuell behandelt.
Die Klinik Niederbayern ist ein Vertragshaus der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin und der Österreichischen Pensionsversicherungsanstalt für stationäre Heilverfahren und Anschlussheilbehandlungen.
Von privaten Krankenversicherungen ist die Klinik Niederbayern als „gemischte Krankenanstalt“ anerkannt. Versicherte aller gesetzlichen Krankenkassen behandeln wir selbstverständlich ebenfalls in unserem Hause.
Widerspruch bei Ablehnung
Sollte Ihr Rehabilitationsantrag abgelehnt werden, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats schriftlich zu widersprechen. Häufig folgt auf einen Widerspruch Ihrerseits letztlich doch die Genehmigung der Maßnahme durch Ihren Kostenträger.
Gleiches gilt für den Fall, dass Sie mit der vorgeschlagenen Rehabilitationseinrichtung nicht einverstanden sind. Bitten Sie schriftlich unter Hinweis auf das gesetzliche Wunsch- und Wahlrecht um eine nachträgliche Anmeldung in der Klinik Ihrer Wahl.
Gesetzliche Zuzahlung
Die Inanspruchnahme der Rehabilitationsleistung ist gegebenenfalls mit einer Zuzahlung verbunden.
Im Falle der Gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt die Zuzahlung vor Ort in unserer Einrichtung. Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund muss die Zuzahlung direkt an den Kostenträger gezahlt werden. In diesem Fall erhalten Sie nach Beendigung der Leistung zur medizinischen Rehabilitation von der Deutschen Rentenversicherung Bund einen Bescheid.
Bei weitere Fragen zu Ihrer Kostenübernahme bzw. zum Widerspruchsverfahren
Juliane Müller
Telefon +49 (0) 8531 970-818
Sandra Petrik
Telefon +49 (0) 8531 970-814
Telefax +49 (0) 8531 970-801
N B - B e t t e n p l a n @ w z - k l i n i k e n . d e
Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Donnerstag von 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr sowie am Freitag von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr.
Bitte teilen Sie keine persönlichen und medizinischen Daten per Email mit! Bitte nehmen Sie unsere Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis.